Ein Jahr nach Ablauf der ursprünglichen Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen verzeichnen die deutschen Finanzämter immer noch einen Rückstand von über einer Million ausstehender Erklärungen. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Finanzressorts der Länder.
🗓️ Fristverlängerung bis Ende Januar 2023 (in Bayern bis Ende April 2023): Die ursprüngliche Frist Ende Oktober 2022 wurde aufgrund verzögerter Abgaben in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert. In Bayern wurde sie sogar bis ins Frühjahr ausgedehnt.
📊 Hohe Anzahl ausstehender Erklärungen: Je nach Bundesland variieren die Zahlen beträchtlich. Beispielsweise fehlten in Bayern bis Mitte Januar etwa 300.000 Erklärungen. Einige Finanzressorts merken an, dass die tatsächliche Anzahl der fehlenden Erklärungen höher sein könnte, da manche doppelt erfasst wurden.
ℹ️ Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025: Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, die die bisherige Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig bewertete, wird die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet. Trotz der fehlenden Erklärungen sind die Finanzressorts zuversichtlich, den Zeitplan für die Einführung der neuen Berechnungsmethode einhalten zu können.
⚠️ Wichtiger Hinweis für Eigentümerinnen und Eigentümer: Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, muss mit Schätzungen sowie Verspätungszuschlägen rechnen. Es wird dringend empfohlen, die Abgabe nachzuholen.
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