Das Wachstumschancengesetz: Chancen für Unternehmen
Das Wachstumschancengesetz (WCG) bringt ab 2024 zahlreiche Vorteile für Unternehmen mit sich. Ziel ist es, die Liquidität zu verbessern und das Steuersystem zu vereinfachen. Hier sind die wichtigsten Änderungen:
1. Neue Steuerfreigrenzen
- Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer: Steuerfreigrenze auf 50€ erhöht.
- Elektrofahrzeuge: Bruttolistenpreis für die private Nutzung auf 70.000€ angehoben (ab 2024).
2. Abschreibungen
- Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter: Befristet für Anschaffungen vom 1. April bis 31. Dezember 2024.
- Degressive Abschreibung für Gebäude: 5% für Gebäude, befristet bis 2029.
- Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau: Maximal 5.200€ pro Quadratmeter, befristet bis 2029.
- Sonderabschreibung nach § 7g: 40% für Anschaffungen ab 2024.
3. E-Rechnung und Kleinunternehmer
- E-Rechnung: Ab 2025 verpflichtend für B2B-Geschäfte, mit Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.
- Kleinunternehmer: Befreiung von der Umsatzsteuererklärung ab 2024.
- Buchführungspflicht: Umsatzgrenze auf 800.000€ erhöht.
Diese Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft deutscher Unternehmen stärken. Nutzen Sie die Chancen des neuen Gesetzes, um Ihr Unternehmen optimal aufzustellen!