Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind ein wichtiger Bestandteil der Einkommenssteuer und umfassen die Vermietung von unbeweglichem Vermögen wie Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Stellplätzen und Lagerflächen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte:
Definition
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG beziehen sich auf die Vermietung von unbeweglichem Vermögen, einschließlich Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Stellplätzen und Lagerflächen.
Einnahmen
Zu den Einnahmen zählen nach dem Zuflussprinzip:
- Mietzahlungen
- Umlagen der Nebenkosten
Ausgaben
Zu den Ausgaben zählen nach dem Abflussprinzip:
- Abschreibungen (linear oder degressiv, Sonderabschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen)
- Erhaltungsaufwendungen für Instandhaltungen und Modernisierungen
- Alle umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
- Darlehenszinsen
Besonderheiten
- Verbilligte Vermietung: Bei Mieten unter dem ortsüblichen Niveau gelten besondere Regelungen.
- Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten: Wichtig für die steuerliche Behandlung.
- Nutzungsänderungen: Änderungen in der Nutzung der Immobilie können steuerliche Auswirkungen haben.
Haben Sie Fragen zu Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Kontaktieren Sie uns noch heute!