Bewerbungskosten als Werbungskosten deklarieren
Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Da der Begriff „Erwerbung“ aufgeführt ist, zählen auch Bewerbungskosten zu den Werbungskosten. Dabei muss es sich nicht um eine angestrebte Festanstellung handeln. Auch Bewerbungen für befristete Arbeitsverhältnisse oder Teilzeitbeschäftigungen zählen zu den Werbungskosten.
Fallen Bewerbungskosten an, sind die dadurch entstehenden Werbungskosten in der Anlage N einzutragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewerbung zum Erfolg geführt hat. Auch vergebliche Bewerbungskosten zählen zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Gleiches gilt für vergeblich wahrgenommene Vorstellungsgespräche.
Die drei Einzelkategorien
Bewerbungskosten setzen sich aus drei Einzelkategorien zusammen, die jeweils mehrere Unterpositionen umfassen. Jede einzelne Position kann geltend gemacht werden. Typischerweise umfassen Bewerbungskosten:
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1. Allgemeine Kosten der Bewerbung, z. B. anteilige Telefon- und Internetkosten, polizeiliches Führungszeugnis, Besuch von vorbereitenden Seminaren und Bewerbungskursen, Computersoftware zum Erstellen professioneller Bewerbungen, Erwerb eines Bewerbungsratgebers, eigene Stelleninserate, Erstellen von Bewerbungsvideos, einer eigenen Bewerbungswebsite oder eines besonderen Designs des Lebenslaufs.
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2. Einzelkosten der Bewerbungsunterlagen, z. B. Bewerbungsmappe, Kopier- und Briefpapier, Druck- bzw. Kopierkosten, Klarsichthüllen für einzelne Seiten, Schnellhefter, Bewerbungsfoto, Klebestift oder Fotoklebeecken für das Foto, Stift oder Füller für die Unterschrift, Kosten der Beglaubigung von Zeugnissen und Kopien, Briefumschlag sowie Portokosten.
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3. Reisekosten, z. B. für das Besorgen vorgenannter Unterlagen und Materialien, der Abgabe der Bewerbung und für Vorstellungsgespräche. Abzugsfähig sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer. Zudem sind Parkgebühren und Übernachtungskosten (z. B. Hotel) zu berücksichtigen.
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