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Freibetrag erhöht

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums zugestimmt. Damit steigt der Grundfreibetrag für 2024 um um 180 Euro für Alleinstehende bzw. 360 Euro für Verheiratete, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Der Grundfreibetrag 2024 ist um 180 Euro auf 11.784 Euro gestiegen (23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2024 entsprechend um 228 Euro auf 6 612 Euro angehoben. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Familien auch ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden.

Der neue Grundfreibetrag soll in der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden. Da er aber rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 geltend soll, würde die Gehaltsabrechnung im Dezember erfreulich hoch ausfallen. Um die Berechnung müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht selbst kümmern, das übernimmt der Arbeitgeber.