Steuern für Artisten – Was du wissen solltest! 🎭
Als Artist lebst du deine Kreativität aus – sei es als Musiker, Akrobat, Maler oder Tänzer. Doch auch in der schillernden Welt der Kunst kommt niemand um das Thema Steuern herum. Damit du dich auf deine Leidenschaft konzentrieren kannst, haben wir die wichtigsten Infos für dich:
📌 Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Je nach Art deiner Tätigkeit kannst du als freiberuflich (z. B. Musiker oder Schauspieler) oder gewerblich (z. B. Zauberer mit Merchandise) eingestuft werden. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie unterschiedliche steuerliche Pflichten mit sich bringt.
📌 Umsatzsteuer
Die meisten künstlerischen Tätigkeiten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. In einigen Fällen gilt jedoch der ermäßigte Steuersatz von 7 % – z. B. für Bühnendarbietungen. Achtung: Dieser gilt nicht immer, es kommt auf die Art der Leistung an!
📌 Einnahmen richtig erfassen
Ob Gagen, Ticketverkäufe oder Merchandise – alle Einnahmen müssen korrekt in deiner Steuererklärung angegeben werden. Behalte auch die Belege für deine Ausgaben im Blick, denn diese kannst du absetzen (z. B. für Instrumente, Kostüme oder Fortbildungen).
📌 Reisekosten und Auslandsgagen
Tourst du durch Deutschland oder sogar international? Reise- und Übernachtungskosten kannst du steuerlich geltend machen. Für Auslandsgagen gelten jedoch oft besondere Regelungen – hier hilft der Blick in Doppelbesteuerungsabkommen.
🎯 Unser Tipp:
Steuern können kompliziert sein, besonders in kreativen Berufen. Mit der richtigen Beratung sparst du nicht nur Zeit und Nerven, sondern sicherst dir auch finanzielle Vorteile. Wir von der Steuerkanzlei Winterstein stehen dir zur Seite, damit du dich voll und ganz auf deine Kunst konzentrieren kannst.
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