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Steuern sparen mit den Handwerkern

💡 Steuer-Tipp: Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen 💡

Wussten Sie, dass Sie bestimmte Ausgaben für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen können? 🛠️👩‍🍳

Hier die wichtigsten Infos:

✅ Handwerkerleistungen

Kosten für Renovierungen, Reparaturen oder Modernisierungen rund um Haus und Garten können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören z. B.:
• Maler- und Tapezierarbeiten
• Reparaturen an Heizung, Elektro- und Wasseranlagen
• Arbeiten an der Außenfassade oder im Garten

👉 Steuervorteil: 20 % der Lohnkosten (maximal 1.200 € pro Jahr) können direkt von Ihrer Steuerlast abgezogen werden. Materialkosten sind jedoch nicht absetzbar!

✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hierunter fallen Arbeiten, die normalerweise von Ihnen selbst erledigt werden könnten, z. B.:
• Reinigung der Wohnung oder Treppenhauses
• Gartenpflege (z. B. Rasen mähen, Hecke schneiden)
• Kinderbetreuung oder Seniorenbetreuung
• Schneeräumung im Winter

👉 Steuervorteil: Auch hier können Sie 20 % der Kosten steuerlich absetzen, maximal bis zu 4.000 € pro Jahr!

💡 Wichtig zu wissen:
• Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück durchgeführt werden.
• Sie benötigen eine Rechnung und der Betrag muss unbar bezahlt werden (z. B. per Überweisung).
• Auf der Rechnung sollten Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig Profis zu unterstützen! Haben Sie Fragen dazu oder möchten Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

📞 Kontaktieren Sie uns – Ihr Team der Steuerkanzlei Winterstein