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Vermietung von Ferienwohnungen

🏡💰 Steuerliche Besonderheiten bei der Vermietung einer Ferienwohnung – Das sollten Sie wissen! 📜✨

Sie vermieten eine Ferienwohnung oder planen, eine Immobilie als Ferienunterkunft anzubieten? Dann sollten Sie die steuerlichen Regelungen genau kennen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick: 👇

1️⃣ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Mieteinnahmen aus Ihrer Ferienwohnung gelten steuerlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden.

💡 Gut zu wissen: Sie können verschiedene Werbungskosten steuerlich absetzen, darunter:
✔ Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Immobilie
✔ Kosten für Renovierung und Instandhaltung
✔ Abschreibungen auf die Immobilie
✔ Gebühren für Hausverwaltung, Inserate und Makler

2️⃣ Selbstnutzung vs. Vermietung

🔹 Achtung bei privater Nutzung! Falls Sie Ihre Ferienwohnung nicht ausschließlich vermieten, sondern auch selbst nutzen oder kostenlos an Familie und Freunde weitergeben, kann dies den steuerlichen Werbungskostenabzug einschränken.

🔹 In solchen Fällen müssen die Kosten anteilig zwischen der privaten und der vermieteten Nutzung aufgeteilt werden.

💡 Tipp: Eine genaue Dokumentation der Belegungszeiten ist wichtig, um die steuerliche Anerkennung zu sichern.

3️⃣ Wann wird die Vermietung gewerblich?

In den meisten Fällen handelt es sich bei der Ferienwohnungsvermietung um private Vermögensverwaltung. Doch unter bestimmten Bedingungen kann sie als gewerblich eingestuft werden:

➡ Wenn Sie zusätzliche Dienstleistungen wie tägliche Reinigung, Frühstück oder einen Concierge-Service anbieten, könnte das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen.
➡ Gewerbliche Vermietung bedeutet, dass Sie möglicherweise Gewerbesteuer zahlen müssen – allerdings erst ab einem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr.

4️⃣ Umsatzsteuer – Pflicht oder Befreiung?

Ob Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, hängt von der Art der Vermietung ab:

Langfristige Vermietung (länger als 6 Monate) ist in der Regel umsatzsteuerfrei.
Kurzfristige Vermietung (z. B. über Airbnb oder Booking) unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.
✔ Der ermäßigte Steuersatz von 7 % kann grundsätzlich angewendet werden.

💡 Falls Ihr Jahresumsatz unter 22.000 € liegt, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.

🚀 Fazit – Lassen Sie sich beraten!

Die Vermietung einer Ferienwohnung kann steuerliche Vorteile bieten, aber auch einige Fallstricke mit sich bringen. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

🔎 Sie haben Fragen zur steuerlichen Behandlung Ihrer Ferienwohnung? Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie individuell! 📩💼

📍 Steuerkanzlei Winterstein – Ihre Experten für Steuern & Vermietung