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Kleinunternehmerregelung

📢 Wichtige Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025! 💼

Ab dem 01.01.2025 treten durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Wachstumschancengesetz einige bedeutende Änderungen in Kraft, die speziell Kleinunternehmer betreffen. Hier ein Überblick, was sich für Sie ändert:

Neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung

✅ Die Grenze für das Vorjahr steigt auf 25.000 Euro.
✅ Im laufenden Jahr dürfen Sie bis zu 100.000 Euro Umsatz erzielen.
✅ Wichtig: Diese Grenzen gelten als harte Obergrenzen. Sobald Sie 100.000 Euro überschreiten, verlieren Sie direkt den Kleinunternehmerstatus und müssen Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Ein weiterer Unterschied: Die neuen Grenzen beziehen sich auf Nettobeträge, was für viele Unternehmen eine Erleichterung bedeutet.

Weitere Änderungen für Kleinunternehmer 2025

📌 Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung:
Ab 2024 entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerjahreserklärung. Dies bedeutet weniger Verwaltungsaufwand für Sie.

📌 E-Rechnungen:
Kleinunternehmer sind ab 2025 weiterhin nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen, müssen jedoch in der Lage sein, solche Rechnungen zu empfangen und revisionssicher zu archivieren.

📌 Internationalisierung der Kleinunternehmerregelung:
Ab 2025 können Sie die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Ländern nutzen – eine wichtige Neuerung für international tätige Unternehmer.

Unser Tipp für Sie

Nutzen Sie die neuen Regelungen, um Ihre Buchhaltung effizienter zu gestalten und steuerliche Vorteile zu sichern. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.