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Home Office

Aufwendungen für das Arbeiten von zu Hause aus können ab 2023 mit weniger Bürokratieaufwand steuerlich geltend gemacht werden. Für das Home Office in der Privatwohnung können 6€ pro Tag, maximal 1.260€ pro Kalenderjahr geltend gemacht werden:
Arbeitszimmer
Steuerpflichtige können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.260€ pro Kalenderjahr steuerlich geltend machen, wenn für diese konkrete Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Aufwendungen mussten bisher im Einzelnen nachgewiesen werden. Nach den Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2022 wurde der Höchstbetrag für Aufwendungen in eines Jahrespauschale umgewandelt. Ein Einzelnachweis entfällt.
Ein unbeschränkter Abzug von Aufwendungen bleibt – wie bisher – nur solchen Steuerpflichtigen vorbehalten, bei denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet.
Home Office-Pauschale
Die Geltendmachung einer Home-Office-Pauschale wurde mit dem Jahressteuergesetz vereinfacht. Der jährliche Höchstbetrag wurde von 600€ auf 1.260€ angehoben. Der tägliche Pauschalbetrag in Höhe von 6€ kann ab 2023 bereits dann geltend gemacht werden, wenn die Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird. Im Ergebnis muss der Steuerpflichtige somit nicht mehr den ganzen Tag zu Hause arbeiten, um die Pauschale geltend machen zu können.
Aufwendungen für Arbeitsmittel, Internetkosten etc. können darüber hinaus gesondert geltend gemacht werden.
Haben Sie Fragen zu den Neuerungen und Besonderheiten? Wir sind gerne für Sie da!