Wussten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer diverse Ausgaben von der Steuer absetzen können, um Ihre Steuerlast zu verringern? Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie nicht übersehen sollten:
- Werbungskosten-Pauschale: Ohne Nachweis können Sie automatisch 1.230€ absetzen. Ideal für alle, die keine höheren Ausgaben nachweisen können!
- Entfernungspauschale: Fahren Sie zur Arbeit? Pro Kilometer können Sie 0,30€ für die Entfernungspauschale ansetzen, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38€. Alternativ sind auch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzbar.
- Beiträge zu Berufsverbänden: Ihre Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
- Arbeitsmittel: Alles, was Sie für die Arbeit benötigen – vom Laptop bis zum Fachbuch – können Sie absetzen.
- Fortbildungskosten: Investieren Sie in Ihre Zukunft durch Weiterbildung. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar.
- Reisekosten: Dienstreisen? Kein Problem, denn Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Fahrtkosten können Sie absetzen.
- Sonstige Kosten: Dazu zählen Bewerbungskosten, Telefonkosten für berufliche Gespräche und Kontoführungsgebühren.
Sie sind sich nicht sicher, was bei Ihnen zutrifft oder wie Sie das am besten anstellen sollen? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
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