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Erleichterungen beim Kinderkrankengeld

Gute Neuigkeiten für alle Eltern! Seit dem 18. Dezember 2023 gibt es eine Erleichterung beim Kinderkrankengeld: Wenn euer Kind krank ist und Betreuung braucht, könnt ihr die ärztliche Bescheinigung jetzt einfach telefonisch erhalten – ohne den Stress, mit dem kranken Kind die Arztpraxis aufsuchen zu müssen.

Voraussetzungen? Das Kind ist der Praxis bekannt, die Telefon-Krankschreibung ist medizinisch sinnvoll und gilt für bis zu 5 Tage.

Und es kommt noch besser: Für 2024 und 2025 erhöht sich die Zahl der Tage, für die ihr Kinderkrankengeld beantragen könnt, auf 15 Tage pro Kind und Elternteil – für Alleinerziehende sogar auf 30 Tage! Eine echte Unterstützung nach dem Ende der Sonderregelungen in der Corona-Zeit.

Wir bei der Steuerkanzlei Winterstein finden: Das ist nicht nur ein Schritt, sondern ein echter Sprung nach vorn für die Work-Life-Balance!